Sanierung der Fuldatalbrücke Bergshausen („Bergshäuser Brücke“)

Bauliche Substanz muss geschützt und Anwohner müssen entlastet werden!

Fuldabrück/Kreis Kassel: Es braucht eine konsequente Überwachung der Geschwindigkeit und Achslast auf der Fuldatalbrücke bei Bergshausen (sog. „Bergshäuser Brücke“). Die Verkehrslage rund um Kassel und den angrenzenden Gemeinden spitzt sich zu. Die „Bergshäuser Brücke“ wird bereits seit Jahren notdürftig saniert, wodurch diese aktuell an Wochenenden vollgesperrt ist und ganzheitlich nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, sowie einer maximalen Achslast von 11,5 Tonnen befahren werden darf. Ab April 2023 wird zudem die Südtangente der A 49 für zwei Jahre saniert. Hierzu wird eine Einbahnstraßenregelung eingerichtet und die A 44 ab dem Kreuz Kassel-West bis zum Dreieck Kassel-Süd ebenfalls zu einer dreispurigen Einbahnstraße. Durch die Sperrung der A 49 und der Umleitung über die A 44 wird die Verkehrsbelastung steigen und die ohnehin hohe Belastung der Fuldatalbrücke Bergshausen ebenfalls eine Zunahme erfahren.

Florian Schneider, der örtliche SPD-Landtagsabgeordnete: „Die durch die Sanierungsarbeiten geltende Geschwindigkeitsbegrenzung wird regelmäßig überschritten. Das führt zu einer unkontrollierten Höherbelastung der Brücke und der beschädigten baulichen Substanz. Zudem steigt die Lärmbelastung der anliegenden Bevölkerung. Das Einhalten der Höchstgeschwindigkeit ist in der angespannten Situation von elementarer Bedeutung!“ Am 07.03.2023 hat der Abgeordnete eine parlamentarische Initiative (Drucksache 20/10694) in den Hessischen Landtag eingebracht, die nach den konkreten Maßnahmen fragt, die die Landesregierung erwägt, um die Sicherheit auf der „Bergshäuser Brücke“ und den Schutz der Anwohnerinnen und Anwohnern zu gewährleisten. Denn der Wahlkreisabgeordnete sieht nicht nur die Autobahn GmbH des Bundes in der Pflicht, sondern auch die Landesregierung. Die Autobahnpolizei als Teil der Landespolizei überwacht Autobahnen und autobahnähnliche Straßen.

Schneider ergänzt hierzu: „Die Landesregierung darf sich hier nicht aus der Verantwortung ziehen. Geschwindigkeitsbeschränkungen müssen in Gefahrenzonen wie in diesem konkreten Fall konsequent überwacht und Verstöße strikt geahndet werden. Es darf durch die unkontrollierte Mehrbelastung nicht zu einer frühzeitigen Ermüdung und potenziellen Sperrung der Bergshäuser Brücke – gerade während der Baumaßnahme der Südtangente – kommen. Die Ausweichstrecken werden durch die Einbahnstraßenregelung ohnehin sehr beansprucht. Kaum auszumalen, was passieren würde, wenn die Bergshäuser Brücke nicht mehr befahrbar wäre. Es muss in unser aller Interesse sein, die Berghsäuser Brücke bis zur Freigabe des Ersatzbaues offen und befahrbar zu halten.“